Grundsätze des Personendatenschutzes

Erklärung über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten laut Ges. Nr. 101/2000 Slg. in gültiger Fassung (nachstehend nur „GSPD“) und Belehrung der Datensubjekte (nachstehend nur „Erklärung“)

1. Verwalter der personenbezogenen Daten

SINCLAIR Global Group s.r.o., mit Sitz Purkyňova 2740/45, 612 00 Brno, IN: 15528383, im HR des Kreisgerichts in Brno eingetragen, Abteil C, Einlage 788, als Datenverwalter (nachstehend nur "Verwalter") informiert Sie hiermit im Einklang mit § 11 von GSPD über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und über Ihre Rechte.

2. Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten

a) die im Rahmen der Zustimmung des Datensubjekts enthaltenen Zwecke
b) Verhandlung über die Vertragsbeziehung
c) Erfüllung des Vertrags
d) Sicherstellung der Unterstützung des Warenverkaufs einschl. der Marketing-Methoden
e) Schutz der lebenswichtigen Interessen des Datensubjekts
f) Schutz der Rechte des Verwalters, des Empfängers oder anderer betreffenden Personen (z.B. Eintreibung der Forderungen des Verwalters)
g) Eigentumsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Brandschutz
h) das auf Grund eines Gesetzes geführte Archivwesen
ch) Anbieten von Handel oder Dienstleistungen
i) Erstellung von internen Datenbanken, Analysen, Prognosen und Statistiken
j) Erbschaftsverfahren auf Grund einschlägiger Rechtsvorschriften
k) Ausschreibungsverfahren für freie Arbeitsplätze
l) Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen seitens des Verwalters
Die Gewährung der personenbezogenen Daten ist freiwillig, falls die Rechtsvorschrift nicht anders verordnet.

3. Kategorie der Datensubjekte

a) Kunden (Mandanten) des Verwalters
b) Angestellten und Mitglieder des Verwalters
c) Beförderer
d) Dienstleistungslieferanten
e) Besucher und andere Personen, die sich in Räumen des Verwalters bewegen, die mit einem Kamerasystem überwacht werden
f) andere Personen, die in vertraglicher Beziehung zum Verwalter stehen
g) Anstellungswerber

4. Kategorie der personenbezogenen Daten, die den Gegenstand der Verarbeitung darstellen

a) Adressen- und Identifizierungsangaben, die zur eindeutigen und unverwechselbaren Identifizierung des Datensubjekts dienen (z.B. Vorname, Familienname, Titel, bzw. die Geburtsnummer, Geburtsdatum, Adresse des ständigen Aufenthalts, Ident.-Nr., USt.-IdNr.) und Daten, die einen Kontakt mit dem Datensubjekt ermöglichen (Kontaktangaben - z.B. Kontaktadresse, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und ähnliche Informationen)
b) Beschreibungsdaten (z.B. Bankverbindung, Bildaufnahme aus dem Kamerasystem)
c) weitere zur Vertragserfüllung unentbehrliche Angaben
d) die über den Rahmen der einschlägigen Gesetze gewährten Angaben, die im Rahmen der gegebenen Zustimmung von der Seite des Datensubjekts verarbeitet werden (Verarbeitung der Fotografien, Anwendung der personenbezogenen Daten zwecks Entwicklung der Humanressourcen, Unterschriftsmuster, Fotokopien eines Identitätsnachweises zur Identifizierung des Handelsteilnehmers, Wechsel und Bürgschaftserklärungen mit persönlichen Angaben)

5. Quellen der personenbezogenen Daten

a) direkt von den Datensubjekten
b) Großhändler
c) Verteiler
d) Kamerasystem
e) öffentlich zugängliche Register, Listen und Erfassungen (z.B. Handelsregister, Gewerberegister, Grundbuchamt, öffentliches Telefonbuch usw.)
f) B2B-Portal, s2p.sinclair-solutions.com

6. Ausmaß der Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten sind in dem Ausmaß verarbeitet, in dem sie das einschlägige Datensubjekt dem Verwalter gewährte, und zwar im Zusammenhang mit Abschluss einer vertraglichen oder einer anderen rechtlichen Beziehung mit dem Verwalter, oder die der Verwalter anders sammelte und diese im Einklang mit den gültigen Rechtsvorschriften oder zwecks Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Verwalters verarbeitet.

7. Art der Verarbeitung und des Schutzes der personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Verwalter. Die Verarbeitung erfolgt in seinen Arbeitsstätten, Niederlassungen und im Sitz des Verwalters durch einzelne beauftragte Angestellte des Verwalters, bzw. durch den Verarbeiter. Die Verarbeitung erfolgt durch die Rechentechnik, bzw. auch manuell im Falle der personenbezogenen Daten in urkundlicher Form unter Einhaltung aller Sicherheitsprinzipien für die Verwaltung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Zu diesem Zweck traf der Verwalter technisch-organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes der personenbezogenen Daten, insbesondere solche Maßnahmen, damit es zu einem unberechtigten oder zufälligen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, zu ihrer Änderung, Vernichtung oder Verlust, zu unberechtigten Übertragungen, zu unberechtigter Verarbeitung oder zu einem anderweitigen Missbrauch der personenbezogenen Daten, nicht kommen kann. Alle Subjekte, die auf diese personenbezogenen Daten Zugriff haben können, berücksichtigen das Recht der Datensubjekte auf den Schutz der Privatsphäre und sind verpflichtet, laut gültigen Rechtsvorschriften, die den Schutz der personenbezogenen Daten angehen, vorzugehen.

8. Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten

a) Großhändler (im Einklang mit entsprechenden Verträgen)
b) Finanzinstitutionen
c) öffentliche Institutionen
d) Verarbeiter
e) vertragliche Partner, die die Ausschreibungsverfahren über freie Arbeitsplätze sicherstellen
f) staatliche und andere Organe im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, die durch entsprechende Rechtsvorschriften festgesetzt sind
g) evtl. weitere Empfänger – anhand der seitens des Datensubjekts erteilten Zustimmung (z.B. Weiterleitung der personenbezogenen Daten ins Ausland – EU-Staaten)

9. Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Im Einklang mit den in den entsprechenden Verträgen angeführten Fristen, in der Schrift- und Skartierungsordnung des Verwalters oder in entsprechenden Rechtsvorschriften. Es handelt sich um die unerlässlich notwendige Zeitdauer zur Sicherstellung der Rechte und Pflichten, die aus sowohl dem Verpflichtungsverhältnis, als auch aus den entsprechenden Rechtsvorschriften, hervorgehen.

10. Belehrung

Der Verwalter bearbeitet die Daten unter Zustimmung des Datensubjekts mit der Ausnahme der gesetzlich festgesetzten Fälle, in denen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten keiner Zustimmung des Datensubjekts erfordert. Im Einklang mit dem § 5 des Abs. 2 von GSPD kann der Verwalter ohne Zustimmung des Datensubjekts folgende Angaben verarbeiten:

a) wenn er die zur Einhaltung der rechtlichen Verpflichtung des Verwalters unerlässliche Verarbeitung durchführt
b) wenn die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrags unerlässlich ist, dessen Vertragspartei das Datensubjekt ist, oder für Verhandlung über Abschluss oder Änderung des Vertrags, der auf Vorschlag des Datensubjekts verwirklicht ist,
c) falls es unerlässlich notwendig zum Schutz der lebenswichtigen Interessen des Datensubjekts ist. In diesem Fall ist ohne unnötigen Verzug seine Zustimmung einzuholen. Falls die Zustimmung nicht gegeben ist, muss der Verwalter die Verarbeitung abschließen und die Daten vernichten,
d) handelt es sich um berechtigt veröffentlichte personenbezogenen Daten im Einklang mit einer Sonderrechtsvorschrift. Dadurch wird jedoch das Recht auf den Schutz des privaten und persönlichen Lebens des Datensubjekts nicht betroffen.
e) falls es zum Schutz der Rechte und der durch das Recht geschützten Interessen des Verwalters, des Empfängers oder einer anderen betroffenen Person unerlässlich ist; solche Verarbeitung der personenbezogenen Daten darf allerdings nicht im Widerspruch mit dem Recht des Datensubjekts auf Schutz seines privaten und persönlichen Lebens stehen,
f) falls er personenbezogene Daten über eine öffentlich tätige Person, einen Funktionär oder einen Angestellten der öffentlichen Verwaltung gewährt, die über seine öffentliche oder amtliche Tätigkeit, seine Funktions- oder Arbeitseingruppierung, aussagen, oder,
g) handelt es sich um eine Verarbeitung ausschließlich zum Zweck des Archivwesens laut einem Sondergesetz.

Der Verwalter belehrt das Datensubjekt über seine Rechte, die in § 12 und § 21 GSPD angeführt sind, dadurch, dass er dem Datensubjekt die Fassung der betroffenen Rechtsnormen vermittelt.

§ 12 Zugriff des Datensubjekts auf die Informationen

(1) Beantragt das Datensubjekt eine Information über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, ist der Verwalter verpflichtet, ihm diese Information ohne unnötigen Verzug zu übergeben.
(2) Der Inhalt der Information ist immer eine Mitteilung über
a) den Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten,
b) personenbezogene Daten, bzw. Kategorien der personenbezogenen Daten, die zum Gegenstand der Verarbeitung sind, einschl. aller erreichbaren Informationen über ihre Quelle,
c) den Charakter der automatisierten Verarbeitung im Zusammenhang mit ihrer Ausnutzung für Entscheidung, falls es anhand dieser Verarbeitung Handlungen oder Entscheidungen getroffen werden, deren Inhalt ein Eingriff in das Recht und berechtigte Interessen des Datensubjekts sind,
d) Empfänger, bzw. Kategorien der Empfänger.
(3) Der Verwalter hat Recht, für die Gewährung der Information ein angemessenes Entgelt zu erfordern, das die zur Gewährung der Information unentbehrlichen Kosten nicht übersteigt.
(4) Die Pflicht des Verwalters, die Informationen dem Datensubjekt zu gewähren, die im § 12 angepasst ist, kann anstelle des Verwalters der Verarbeiter erfüllen.

Wahrung der Rechte der Datensubjekte § 21

(1) Jedes Datensubjekt, das es feststellt oder der Meinung ist, dass der Verwalter oder der Verarbeiter die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durchführt, die im Widerspruch mit dem Schutz des privaten und persönlichen Lebens des Datensubjekts oder im Widerspruch mit dem Gesetz steht, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten ungenau mit Bezug auf den Verarbeitungszweck sind, kann
a) den Verwalter oder den Verarbeiter um Erklärung ansprechen,
b) erfordern, dass der Verwalter oder der Verarbeiter den derart entstandenen Zustand beseitigt. Insbesondere kann es sich um Blockierung, Korrekturdurchführung, Ergänzung oder Entfernung der personenbezogenen Daten handeln.
(2) Wird der Antrag des Datensubjekts laut Abs. 1 als berechtigt gefunden, beseitigt der Verwalter oder der Verarbeiter unverzüglich den mangelhaften Zustand.
(3) Leistet der Verwalter oder der Verarbeiter dem Antrag des Datensubjekts anhand Absatz 1 nicht Folge, hat das Datensubjekt Recht, sich an das Amt direkt zu wenden.
(4) Das Vorgehen laut Absatz 1 schließt nicht aus, dass das Datensubjekt sich mit seinem Anlass direkt an das Amt wendet.
(5) Sollte im Laufe der Verarbeitung der personenbezogenen Daten dem Datensubjekt ein anderer als Vermögensnachteil entstanden haben, wird bei der Geltendmachung des Anspruchs laut einem Sondergesetzt vorgegangen.
(6) Kam es bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beim Verwalter oder Verarbeiter zur Verletzung der durch das Gesetz bestimmten Pflichten, sind sie für diese gemeinsam und solidar verantwortlich.
(7) Der Verwalter ist verpflichtet, ohne unnötigen Verzug den Empfänger über den Antrag des Datensubjekts laut Absatz 1 a um Blockierung, Korrektur oder Vernichtung der personenbezogenen Daten zu informieren. Das gilt nicht, sobald das Informieren des Empfängers unmöglich ist oder eine nicht angemessene Anstrengung erfordern würde.

Die Information darüber, welche personenbezogenen Daten über ein konkretes Datensubjekt der Verwalter verarbeitet, kann das Datensubjekt sich auf der Adresse des Verwaltersitzes erfordern, bzw. sich auf den Webseiten des Amtes für den Schutz der personenbezogenen Daten damit bekanntmachen, welche Verarbeitung der Angaben der Verwalter registrierte.

Diese Erklärung ist auf den Webseiten des Verwalters öffentlich zugänglich.

Brno, den 17.05.2018

SINCLAIR Global Group s.r.o.